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Das müssen Startups für die Lohnabrechnung 2018 beachten

Lohnabrechnung 2018

Zum 1. Januar 2018 treten wie jedes Jahr zahlreiche Gesetze und Verordnungen in Kraft, die Arbeitgeber im Lohn berücksichtigen müssen. Viele Startups tun sich mit diesen ständigen Änderungen schwer, weil sie von den eigentlichen Aufgaben der Gründer ablenken. Wenn Sie aber noch keine externe Lohnbuchhaltung haben, sollten Sie sich hier einen Überblick über die Lohnabrechnung 2018 verschaffen.

Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen – wichtig bei Aushilfen

Neben Bemessungs-, Freibetrags- und Arbeitsentgeltgrenzen sowie Anpassungen aus der Rechtsprechung betreffen die größten Änderungen dieses Mal den Mutterschutz und die betriebliche Altersvorsorge. Der Mutterschutz wird auch auf Schülerinnen und Studentinnen ausgeweitet. Der Kündigungsschutz für Schwangere und auch die Auflagen für Arbeitgeber für die Gestaltung des Arbeitsplatzes werden verschärft. Wie genau sich die einzelnen Punkte auf Ihr Unternehmen und Ihre Lohnbuchhaltung auswirken, erfahren Sie in unserem neues E-Book, dass Ihnen kostenlos zur Verfügung steht:

Lohnwegweiser für Gründer und Kleinunternehmer

Was Sie in der Lohnabrechnung 2019 beachten müssen

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Gründer

Betriebliche Altersvorsorge wird gefördert – Anreiz für Startups

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erweitert das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) den Adressatenkreis der bAV auf Beschäftigte kleinerer Unternehmen und geringfügig Beschäftigte. Neu eingeführt wird das sogenannte Sozialpartnermodell, auch „Nahles-Rente“ genannt, die Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zu einer bAV auferlegen. Für Gründer mag dieser erneute Regelungseingriff des Staates ärgerlich sein. Denken Sie aber an die Schwierigkeiten bei der Fachkräftegewinnung. Wenn Sie als junges Unternehmen bei der Mitarbeiterakquise eine bAV durch Entgeltumwandlung anbieten, steigen Ihre Chancen der Mitarbeitergewinnung.

Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bisher keine betriebliche Altersvorsorge angeboten haben, sollten sich mit einer Versicherung oder einem Honorarberater für bAV zusammensetzen, um ein individuelles Modell für den Betrieb zu entwickeln. Mehr Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge für Startups finden Sie in unserem E-Book.

Neue Mitarbeiter – was ist im Lohn zu tun?

Als Startup mit steigenden Mitarbeiterzahlen ist vor allem eines zu beachten: Die rechtzeitige Anmeldung der neuen Kollegen! Neue Mitarbeiter müssen Sie den Sozialversicherungsträgern binnen zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme melden. Die Meldung erfolgt elektronisch über die Portale der Krankenkassen oder ein autorisiertes Programm wie Sage Business Cloud Lohnabrechnung. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die vor allem im Wiederholungsfall mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Dabei spielt dann auch keine Rolle, ob Sie die Frist fahrlässig oder vorsätzlich haben verstreichen lassen. Auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu einer Buße führen. Mit anderen Worten: Bei den Meldepflichten und der ordnungsgemäßen sowie vollständigen Meldung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber verstehen die Sozialversicherungsträger keinen Spaß.

Thema Rechtsprechung – was ist neu im Arbeitsrecht?

Für 2018 sind vor allem zwei Themenkomplexe zu berücksichtigen, die regelmäßig auch Startups betreffen. Da ist zum einen die Berechnung des geldwerten Vorteiles bei der BahnCard Nutzung, die neben der beruflichen Zweckbindung auch für private Anlässe einem Mitarbeiter überlassen wird. Ein weiteres Gebiet, das sich unter der Rechtsprechung aktuell weiter entwickelt, betrifft die Digitalisierung der Arbeitswelt und hier vor allem die Einrichtung und Nutzung eines Home Offices; hier ist einiges in Bewegung, was eben auch die Bildschirmarbeit und den Arbeitsschutz tangiert. Was genau in Bezug auf BahnCard und Home Office zu beachten ist, erfahren Sie in unserem E-Book.

Achtung – nicht verpassen!

Damit Sie angesichts der zahlreichen Änderungen und Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie eine praktische Checkliste mit den wichtigsten, jetzt anstehend To-dos zusammengestellt.  So sind Sie zum einen bereit für alle Jahreswechselarbeiten, zum andern vergessen Sie keine neuen Entgeltgrenzen oder Sachbezugswerte. Unseren Helfer können Sie sich hier kostenlos herunterladen: