Recht, Steuern und Finanzen

Stornorechnung: Rechnungskorrektur spielend leicht

Was tun, wenn eine fehlerhafte Rechnung an den Kunden gesendet wurde? Kein Problem: Mit unserer kostenlosen Dokumentvorlage „Stornorechnung“.

Minijob

Was ist durchzuführen, wenn eine fehlerhafte Rechnung den Weg zu einem Ihrer Kunden gefunden hat? So etwas kann natürlich trotz jeglicher Sorgfaltspflicht passieren. Sie können dies aber ganz leicht wieder beheben, in dem Sie die versendete Rechnung einfach stornieren. Mit unserer kostenlosen Stornorechnung als Dokumentvorlage ist das ein „Klacks“ und der Arbeitsschritt geht Ihnen ganz schnell von der Hand. Sie finden die Vorlage zum Ende des Artikels.

Was ist eine Stornorechnung?

Die Ausstellung von Rechnungen ist im Umsatzsteuergesetz § 14 geregelt. Fehler bei der Erstellung einer Rechnung können sich allerdings schnell einschleichen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass:

  • bei der Produktnummer eine Ziffer vergessen wurde,
  • für den zu zahlenden Betrag das Komma falsch gesetzt wurde oder
  • der aufgeführte Artikel nicht der bestellte Artikel ist.

In solchen Fällen kommt die Stornorechnung zum Einsatz. Sie korrigiert oder widerruft eine vorausgegangene Rechnung, sie bildet so quasi das Gegenteil einer normalen Rechnung. Umgangssprachlich wird die Stornorechnung auch als Gutschrift bezeichnet: hierbei kann es allerdings zu Verwirrung kommen, denn die beiden Begriffe bezeichnen unterschiedliche Vorgänge.

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Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Stornorechnung?

Eine Gutschrift im eigentlichen, umsatzsteuerrechtlichen Sinn, bezeichnet einen Beleg, bei dem der Leistungsempfänger (in der Regel ein Kunde) für den Leistungserbringer (Lieferant) eine „Gutschrift“ oder eine „Belastung“ erstellt.

Ist mit dem Begriff jedoch die Stornorechnung gemeint, dann spricht man von einer sogenannten kaufmännischen Gutschrift: Hier wird dem Leistungsempfänger (Kunde) zum Beispiel ein falscher Rechnungsbetrag aus einer vorangegangenen Rechnung durch den Leistungserbringer (Lieferant) gutgeschrieben. Hat der Kunde eine falsche Rechnung erhalten, wird diese entsprechende Rechnung am besten schnell storniert und zusammen mit der neuen Rechnung als Gutschrift an den Kunden übermittelt.

Wichtig: Müssen Sie also einmal ein Storno ausstellen, sollten Sie darauf achten, in dem Schreiben die richtige Begrifflichkeit zu verwenden. Denn statt „Gutschrift“ sollte „Rechnungskorrektur“, „Korrekturrechnung“ oder eben „Stornorechnung“ zu lesen sein.

Ein Muster finden Sie hier: