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Freibetrag

Beschreibung im Lexikon

Freibetrag

Der Freibetrag ist ein Begriff des deutschen Steuerrechts. Bis zu einer bestimmten Summe, die das Bundesfinanzministerium in vielen Bereichen jährlich neu festlegt, bleiben ein Einkommen oder andere Arten von Erträgen steuerfrei. Insbesondere für Familien mit Kindern gewährt der Staat einige Möglichkeiten, Freibeträge zu nutzen. Damit soll ein sozialer Ausgleich für Familien geschaffen werden, die durch die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder entsprechende Mehrkosten im Vergleich zu kinderlosen Singles oder Ehepaaren zu tragen haben. In der Regel bewegen sich sämtliche Freibeträge, die das deutsche Steuerrecht kennt, in einer Höhe, die im Wesentlichen nach der Maßgabe des Existenzminimums ausgerichtet ist. Das gilt auch für Sparerfreibeträge, für Rabatte bei Werksverkäufen an eigene Mitarbeiter und für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Mitarbeiter. Ausnahmen bestehen lediglich bei Erbschaften und Schenkungen. Hier können Summen bis zu 500.000 Euro als steuerfreier Freibetrag zur Disposition stehen.

Freibeträge in der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung

Beim monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren wird der Grundfreibetrag bereits von der Lohnsteuerbuchhaltung berücksichtigt. Auch beim Finanzamt hinterlegte Besonderheiten, wie zum Beispiel Pauschbeträge für Arbeitnehmer mit Behinderungen, finden durch einen geminderten Lohnsteuerwegabzug automatische monatliche Berücksichtigung im ELStAM-Verfahren zur Lohnabrechnung. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, bei seinem zuständigen Finanzamt einen zusätzlichen Freibetrag zu beantragen, sofern der Anspruch begründet ist. So können Lohnsteuerbeträge, die das Finanzamt ansonsten erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung rückerstattet, bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung anteilig verrechnet werden. Mitarbeiter, die diesen Weg wählen, sind dann allerdings auch verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Arbeitgeber sollten sorgfältig erwägen, ob sie über solche Möglichkeiten aktiv aufklären und sie sogar durch eigenes Zutun unterstützen wollen. In der Praxis zeigt sich, dass Einkommensteuerpflichtige eher eine größere jährliche Rückerstattung als eine geringfügige Anhebung ihres monatlichen Nettogehalts begrüßen. Die Berücksichtigung von steuerlichen Vorteilen für Mitarbeiter gehört rechtlich nicht zur Fürsorgepflicht von Arbeitgebern.

Tipp:

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Was geschieht beim Überschreiten von Freigrenzen oder Freibeträgen?

Häufig kommt es zu falschen Interpretationen und dann auch fehlerhaften Berechnungen im Umgang mit den Begriffen Freibetrag und Freigrenze. Hier greift zunächst die einfache Faustregel: Freibeträge werden von einer errechneten Steuerschuld abgezogen. Freigrenzen markieren den Beginn einer Steuerschuld. Das komplexe deutsche Steuerrecht liefert in vielen Einzelbereichen regelrechte Damoklesschwerter. Dazu ein Beispiel aus der Praxis:

Für jährliche Zuwendungen an Kunden, zum Beispiel in Form von Weihnachtsgeschenken als Aufmerksamkeit und Dank für gute Zusammenarbeit, darf eine Nettosumme von 35,00 Euro pro Kopf und Jahr ohne Bedenken als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Haben die Geschenke pro Stück allerdings 35,01 Euro gekostet, unterliegt nicht nur der überschüssige Cent, sondern die gesamte Summe dem deutschen Steuerrecht im Sinne eines geldwerten Vorteils und damit einkommensteuerpflichtigen Zuwendung für den Beschenkten. Auf derartigen Sprüngen bei Übertretungen von Freigrenzen basieren auch die jährlich neu erstellten Grundtabellen zur Einkommensteuer. Auch hier gibt es keinen gleichförmigen linearen Verlauf im Sinne von Gleitzonen, sondern bestimmte Beträge, ab denen eine neue Besteuerungsstufe erreicht wird. Die nähere Beschäftigung mit Freibeträgen und Freigrenzen führt immer wieder zu Kernfragen des deutschen Steuerrechts: Bis zu welchem Grad beschenkt der Fiskus, ab wann bestraft er? Sind Freibeträge letzten Endes verantwortlich für unnötige Komplikationen?

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